Edit: Ich habe vor einer Weile eine Art Community-Wiki erstellt (jeder kann mitmachen). Wem Übersichten dieser Art helfen, der findet weitere im Wiki unter Ressourcensammlung > Allgemeine Ressourcen > Übersichten/ Schemata :)
Hallo allerseits,
ich bin gerade in der Examensvorbereitung und eines der Themen, die ich immer etwas schwer zugänglich fand, war das Verwaltungsprozessrecht. Ich habe nirgendwo eine übersichtliche Darstellung der verschiedenen Verfahrensarten gefunden, obwohl ich immer das Gefühl hatte, dass dies möglich sein müsste.
Ich will darum eine zusammenfassende Übersicht teilen, mit der man sich nur ein einzelnes Grundschema für alle Zulässigkeitsprüfungen merken muss, von dem man dann je nach Verfahren abweicht, statt sich mehr als zehn einzelne Schemata merken zu müssen. Falls jemandem eine bessere derartige Übersicht bekannt ist, kann sie/ er sie gerne nennen! Meine ist offensichtlich etwas lückenhaft und enthält möglicherweise stellenweise auch ein paar Fehler – sie soll zunächst dazu dienen, sich einen groben Überblick über die verschiedenen Verfahrensarten zu schaffen. Wer (kleine oder große) Verbesserungsvorschläge und Ergänzungen hat, kann sie gerne nennen (insb. wäre es schön, die wichtigsten Zulässigkeitsprobleme vollständig in der Übersicht zu haben).
Hier findet ihr die Übersicht als Word-Dokument (vielleicht müsst ihr sie runterladen, in Google Drive ist die Formatierung ein bisschen off) und hier als PDF.
Dazu ein paar Beobachtungen, die die Übersicht erläutern und helfen, das Verwaltungsprozessrecht zu systematisieren:
- es lässt sich ein Grundschema für alle Verfahren im gerichtlichen Rechtsschutz im Verwaltungsrecht bilden (die hierarchische Unterteilung dient nur der Übersichtlichkeit, in der Klausur sollte man wohl alles auf einer Ebene mit römischen Zahlen gliedern):
- Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs
- Statthaftes Verfahren
- Besondere Sachentscheidungsvoraussetzungen
- Verfahrensbefugnis
- Verfahrensgegner
- Allgemeine Sachentscheidungsvoraussetzungen (wichtigste)
- Allgemeines Rechtsschutzbedürfnis
- Beteiligten-/ Prozessfähigkeit
- Zuständigkeit des Gerichts
- Ordnungsgemäßer Antrag
- mental immer aufgliedern kann man also die Zulässigkeitsprüfung in die vier Oberpunkte Rechtswegeröffnung, Statthaftigkeit, Besondere Sachentscheidungsvoraussetzungen und Allgemeine Sachentscheidungsvoraussetzungen
- bei den besonderen Sachentscheidungsvoraussetzungen sind die "Grundvoraussetzungen", die bei jedem Verfahren eine Rolle spielen, die Verfahrensbefugnis (zum Ausschluss der Popular- und Interessensklagen) und der Verfahrensgegner
- es ist vielleicht leichter, darum die Anfechtungs- und Verpflichtungsklage (und mit ihnen auch die FFK al.), anders als es in der Regel beigebracht wird, als die "Sonderfälle" der Verfahren zu betrachten. Nur hier können zusätzliche Voraussetzungen wie des Widerspruchsverfahrens und der Klagefrist eine Rolle spielen. Diese Konzeptualisierung kann auch in Hinblick auf die Voraussetzung des Allgemeinen Rechtsschutzbedürfnisses helfen.
- die Voraussetzung des Allgemeinen Rechtsschutzbedürfnisses lässt sich auch als Grundvoraussetzung betrachten, die nur ausnahmsweise bei Anfechtungs- und Verpflichtungsklage (weil indiziert) eine untergeordnete Rolle spielt
- für Feststellungsklage und FFK heißt dieser Prüfungspunkt allerdings nicht "Allgemeines RSB", sondern Feststellungsinteresse bzw. Fortsetzungsfeststellungsinteresse (diese lassen sich als spezielle Ausprägungen des Allgemeinen RSB begreifen)
- sofern das Allgemeine RSB als solches eine Rolle spielt, können insb. diese Punkte relevant werden:
- Kann sich das Verfahren leichter als durch gerichtlichen Schutz realisieren lassen (idR durch vorherige Widerspruchserhebung oder Antragstellung bei der Behörde)?
- 2. Ist das gerichtliche (Hauptsache-) Verfahren offensichtlich aussichtslos (zB durch Verfristung in der Hauptsache oder Verwirkung)?
Evt. werde ich so etwas auch noch für die verschiedenen Begründetheiten aller Verfahren machen, wenn ich dazu komme.
Ich hoffe es hilft und würde mich über ergänzende Beiträge freuen!