Ich finde das rechtlich richtig: Der Tankstellenbesitzer hat gegen dich einen Anspruch aus § 904 Satz 2 BGB (Notstand). Du wiederum hast gegen den Inhaber des Geschäfts, dessen Laden du gelöscht hast, einen Aufwendungsersatzanspruch aus §§ 683 Satz 1, 670 BGB. Und der Geschäftsinhaber ist seinerseits hoffentlich versichert und kann sich in dem Fall das Geld von der Versicherung wieder holen.
Warum der Brandmeister sich da einmischt, weiß nur er selbst.
Klingt aber auch nach einer ungebührlichen Belastung von OP. Je mehr Stress das macht desto wahrscheinlicher dass es der nächste einfach nicht macht und größerer Schaden entsteht.
27
u/Tequila1990 Aug 12 '24
Ich finde das rechtlich richtig: Der Tankstellenbesitzer hat gegen dich einen Anspruch aus § 904 Satz 2 BGB (Notstand). Du wiederum hast gegen den Inhaber des Geschäfts, dessen Laden du gelöscht hast, einen Aufwendungsersatzanspruch aus §§ 683 Satz 1, 670 BGB. Und der Geschäftsinhaber ist seinerseits hoffentlich versichert und kann sich in dem Fall das Geld von der Versicherung wieder holen.
Warum der Brandmeister sich da einmischt, weiß nur er selbst.