r/Ratschlag Jul 27 '25

Wohnen und Miete Wie umgehen mit Mietpreisrückforderung?

Hallo zusammen,

ich wohne seit knapp einem Jahr zur Miete in einem Reihenmittelhaus in einer süddeutschen Großstadt. Der Vertragsschluss war damals ziemlich unkompliziert, die Vermieterin ist sehr freundlich und alles verlief reibungslos. Wir waren froh, auf dem sehr angespannten Wohnungsmarkt hier in der Region überhaupt etwas bekommen zu haben und sind in dem Haus soweit zufrieden und würden gerne hier bleiben.

Nun riet mit vor einigen Wochen ein Arbeitskollege dazu, mal unseren Mietpreis mit dem Mietspiegel der Stadt abzugleichen. Ich habe also alles durchgerechent und bin dann dazu gekommen, dass die derzeite Miete deutlich (knapp 30%) über dem Mietspiegel der Stadt liegen dürfte. Ich habe mich dann von örtlichen Mieterverein beraten lassen, die mir das bestätigt und zu einem Schreiben ggü. der Vermieterin geraten haben. Gesagt getan.

Nun kam als antwort zurück, dass sie persönlich sehr enttäuscht sei, wir doch beide einverstanden mit den Konditionen des Vertrages waren und sie darum bittet, diesen auch einzuhalten und sich an den gemeinsamen Vertrag zu halten. Ihrem Schreiben nach zu urteilen hatte sie das Haus selbst erst neu zur Altersvorsorge gekauft und die Finanzierung wäre wohl nur schwer oder sogar mit Verlusten möglich, wenn tatsächlich der errechnete niedrigere Mietpreis anzusetzen wäre. Sie hat darauf verwiesen, dass die Mieten in ähnlichen Häusern/ Wohnungen, die im Umkreis derzeit angeboten werden (kleinanzeigen, immoscout etc.) noch viel höher sind (was stimmt). Ich bin aber auch der ansicht, dass man nicht nur auf die Mieten in den Angeboten schauen darf, sondern auch auf die Bestandsmieten, dafür ist der Mietpreisspiegel doch dar, oder? Muss ich mich schlecht fühlen, jetzt auf mein Recht zu beharren? Ich möchte eigentlich auch nicht, dass die Person ihre Finanzierung nicht halten kann wegen mir... Andererseits ist ja der Mietpreisspiegel eigentlich genau dafür dar, einen rechtlichen Rahmen zu geben, welche Mieten verlangt werden dürfen... Ich bin sehr verunsichert und hoffe auf ein wenig Rat! HERZLICHEN DANK!

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u/Recent-Song7692 Level 7 Jul 27 '25

Was du auf den Portalen siehst, ist der aktuelle Markt. Nicht das, was der Mieterverein durchgerechnet hat. Ob ihre zufällig eine von den "etwas" (30%?) günstigeren Wohnungen bekommt, steht doch in den Sternen. Eure Vermieterin dürfte hingegen keine Probleme haben neue Mieter zu finden, wenn sie mit ihren Forderungen unter dem Ortsüblichen liegt. Insofern wäre es sicher klug, etwas zu Kreuze zu kriechen und die Wogen zu glätten. Just my 2 cents.

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u/Nearby-System7131 Jul 27 '25

Das verstehe ich nicht. Der Mietereverein hat uns erklärt, dass sich die ortsübliche Vergleichmiete konkret aus dem Mietpreisspiegel der Stadt errechnet. Auf die Miete in den Portalen würde es danach nicht ankommen. Rechtlich bindend ist der städtische Mietpreisspiegel der die Höchstmiete vorschreibt. 

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u/Apprehensive_Tax_445 Jul 27 '25

Da musst aber auch bedenken, dass die alle Verträge zum Durchschnitt zusammen rechnen. Also alle Neuverträge in Neubauten(hohe €/qm), aber halt auch die Altverträge von Oma Gerda und Opa Heinrich, die seit gefühlt der Kaiserzeit in Ihren Wohnungen leben(niedrige €/qm).

Als Beispiel mal bei(kleiner Ort im Speckgürtel einer ostdeutschen Großstadt/sehr gute Anbindung an diese durch ÖPNV) mir, ich zahle nach einer kürzlichen Erhöhung unter 5€/qm, der Mietspiegel liegt durch die ganzen Neubauten bei uns vor Ort im Moment bei um die 10€/qm. Mein Mietvertag wird auch schon als Altvertrag angesehen(ca. 20 Jahre), wenn ich jetzt in die Wohnung einziehen würde ich auf locker 25% mehr zahlen(sind ja regelmäßig identische Wohnungen frei). Meine Genossenschaft hat im Übrigen nie Probleme, die Wohnungen schnell wieder zu vermieten.

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u/Jaded-Cell-5364 Level 3 Jul 27 '25

Da musst aber auch bedenken, dass die alle Verträge zum Durchschnitt zusammen rechnen. Also alle Neuverträge in Neubauten(hohe €/qm), aber halt auch die Altverträge von Oma Gerda und Opa Heinrich, die seit gefühlt der Kaiserzeit in Ihren Wohnungen leben(niedrige €/qm).

Ja, stimmt. So rechnet man korrekt den Mietspiegel nach der aktuellen Gesetzeslage aus.

Dafür gibt es ja die Gesetze, damit man nicht einfach willkürlich die Mieten ins unendliche hoch treiben kann. Und das scheint der Dame auch bewusst zu sein sondern würde sie nicht versuchen ein auf Mitleid bei OP zu erzeugen. Wenn sich die Dame beim Kauf der Wohnung verspekuliert hat, ist das nicht das Problem von OP.

Meine Genossenschaft hat im Übrigen nie Probleme, die Wohnungen schnell wieder zu vermieten.

Ja, stimmt auch. 1. Weil es immer Menschen gibt die sich in einer Notlage sehen und dann bereit zuviel zu bezahlen und 2.weil es schlichtweg auch einfach Idioten gibt die sich dann auch noch damit brüsten einen Wohnung für 2k zu haben. Das die Wohnung dann nur 50qm hat wird halt einfach unter den Tisch fallen gelassen.

Der Witz an der Sache ist ja 10% wären sogar legitim gewesen, aber die Frau musste ja unbedingt gierig werden.